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Warum es ohne die SPD keine Gleichberechtigung im Grundgesetz gäbe

 

Die SPD wurde im letzten Jahr 160 Jahre alt. Wir blicken zurück auf wichtige Ereignisse: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es im Grundgesetz dank Elisabeth Selbert. Selbstverständlich war dieser Satz nicht, wie die Geschichte zeigt.

 

Der SPD-Politikerin Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz festgeschrieben wurde

Vier Frauen waren es, die im Parlamentarischen Rat von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn tagten. Unter den insgesamt 65 stimmberechtigten Abgeordneten machten sie einen Anteil von gerade einmal sechs Prozent aus, die das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedeten, das im Mai 1949 in Kraft trat. Zwei der Frauen, Friederike Nadig und Elisabeth Selbert, waren Mitglieder der SPD. Vor allem Selbert ist wohl zu verdanken, dass in Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz festgeschrieben wurde. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es hier – bis heute.

Elisabeth Selbert schafft das Unmögliche

Glück gehabt, denn ein bereits im Dezember 1948 vorgestellter Antrag zur Gleichberechtigung mit eben gleicher Formulierung wurde im Hauptausschuss zunächst abgelehnt. Übrigens auch von den zwei weiteren Frauen im Rat, der CDU-Politikerin Helene Weber und der Zentrumsabgeordneten Helene Wessel. Beide, so schreibt es die Historikerin Kerstin Wolff, trugen die konservative Grundeinstellung ihrer Parteien mit – auch wenn es um Frauenrechte ging. Mit einer laut Wolff „geschickt eingefädelten Kampagne der SPD-Frauen“, gelang es vor allem Herta Gotthelf als Frauensekretärin und Elisabeth Selbert, das Thema in der Öffentlichkeit präsent zu halten und in Ansätzen zu skandalisieren.

Mit Erfolg: Nach einer erneuten Debatte im Hauptausschuss wurde schließlich die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 18. Januar 1949 einstimmig angenommen. Damit war zwar ein erster Sieg errungen, doch dauerte es nahezu zehn Jahre, bis ein erstes entsprechendes Gesetz ­zur Gleichberechtigung am 1. Juli 1958 in Kraft treten konnte. 

 

Quelle:

 

Vera Rosigkeit (Politikwissenschaftlerin)

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